LA Knight hat seinen WWE-Vertrag verlängert – Update zu den ersten „NXT“-Ausgaben auf dem CW Network und den Weeklys on Tour

10.08.24, von Jens "JME" Meyer

Quelle: © IMPACT! Wrestling / World Wrestling Entertainment

Laut Informationen von Fightful Select hat LA Knight in diesem Sommer seinen WWE-Vertrag um mehrere Jahre verlängert. Der 41-Jährige soll dank des neuen Vertrages deutlich Gehaltssteigerung. Bereits im Herbst 2023 machten Berichte die Runde, laut denen WWE mit Knight um 5 Jahre verlängern will, allerdings war man beim Thema Bezahlung noch sehr weit auseinander. Nachdem man sich zunächst nicht einigen konnte, wurden die Verhandlungen nach „WrestleMania 40“ fortgesetzt, wobei Knight den Deal von einem Agenten verhandeln ließ. Sein alter Vertrag wäre Anfang 2025 ausgelaufen.

Wie wir bereits berichteten, werden die ersten beiden „NXT“-Ausgaben auf dem CW Network im Oktober nicht im WWE Performance Center, sondern in Chicago und St. Louis aufgezeichnet. Vorerst werden dies aber wohl die einzigen beiden NXT-Weeklies sein, mit denen man auf Tour geht. Abhängig davon, wie viele Tickets man verkaufen kann, wird man in Zukunft von Zeit zu Zeit mit „NXT“ auf Tour gehen. Die anderen Shows im Oktober sollen aber wieder im Performance Center stattfinden. Die Idee ist, dass auf dem CW Network ein neues Publikum auf das Produkt aufmerksam wird, welches man beeindrucken möchte. Bei CW möchte man mit „NXT“ ebenfalls „all in“ gehen und das neue Produkt stark promoten. So gibt es bereits Pläne für Crossover-Projekte. Möglicherweise werden NXT-Wrestlerinnen in anderen Shows des Senders zu sehen sein.

Am Rande der dieswöchigen „NXT“-Tapings war wenig überraschend die Begeisterung über die Ankündigung, dass man im Oktober mit der wöchentlichen TV-Show zumindest für zwei Shows auf Tour gehen wird, groß. Gegenüber Fightful gaben einige Quellen an, dass man für die Shows in Chicago und St. Louis neben CM Punk und Randy Orton noch weitere Verstärkung aus dem Main Roster erwartet. Vor allem die Show in St. Louis am 08. Oktober, die zeitgleich mit „AEW Dynamite: Tite Tuesday“ laufen wird, soll natürlich mit Starpower vollgepackt werden.

Quelle: Fightful Select, Wrestling Observer Newsletter

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5 Antworten auf „LA Knight hat seinen WWE-Vertrag verlängert – Update zu den ersten „NXT“-Ausgaben auf dem CW Network und den Weeklys on Tour“

Raven1802 sagt:

Diesee Verträge sind bei der WWE nicht die Tinte wert. Heute einen 5 Jahres-Vertrag unterschrieben und morgen gekündigt. Oder man verletzt sich und der Vertrag wird einseitig über die Verletzung hinaus verlängert. Als „Entertainer“ kannst Du also nur hoffen das beides nie eintreten wird.

Ich weiß, das Vertragsvorgehen ist in den USA normal. Ich finde es dennoch schlimm.

Früherwarallesbesser sagt:

Hier, wie übrigens auch in den USA, sind Arbeitsverträge individuelle Absprachen. Wenn du also einen Vertrag unterzeichnest, der ein einseitiges, vorzeitiges Kündigungsrecht seitens des Arbeitgebers beinhaltet, vielleicht sogar noch mit einer 90-Tage ‚Nichtantritts-Klausel‘, dann weißt du, was dich erwarten kann.
Sollte das nicht ‚rechtens‘ sein, würde ja auch jemand klagen.
Ab einem gewissen (Superstar)-Status, sehen die Verträge sicherlich deutlich anders aus.

Lobo sagt:

@Früherwarallesbesser…das, was du da sagst stimmt nur eingeschränkt in Deutschland. Zum einen gibt es Gesetze, welche bestimmte Sachen (Kündigungsfrist etc.) regeln und zum anderen gibt es in vielen Bereichen Tarifrecht und Tarifverträge.
Individuelle Verträge sind meist nur in sehr kleinen Betrieben der Fall.

Früherwarallesbesser sagt:

Egal ob du bei Fleischermeister Kröpke oder bei Siemens unterschreibst, du entscheidest über den Inhalt. Und zwar unabhängig von gültigen Tarifverträgen oder gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese sind nur der Mindeststandard und dürfen nicht unterschritten werden.
Wenn du bei Siemens einen Vertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einer außer tariflichen Bezahlung vereinbarst, greift auch kein Kündigungsschutz.
Bei den ‚öffentlich Rechtlichen‘ arbeiten viele ‚freie Mitarbeiter‘ die zwar deutlich mehr verdienen als fest Angestellte, dafür aber auch keinen Kündigungsschutz genießen.

Lobo sagt:

@Früherwarallesbesser…es gibt gesetzliche Regelungen zum Kündigungssschutz, die kann kein Vertrag unterbieten, nur überbieten. Wenn sich da der Arbeitgeber nicht dranhält, oder etwas anderes (schlechteres für den Arbeitnehmer) in den Vertrag schreibt, dann ist mindestens dieser Passus nichtig wenn nicht gar der ganze Vertrag. Das Arbeitsrecht in Deutschland ist in dieser Hinscht sehr streng.
Übrigens kannst du als Arbeitgeber übertariflich bezahlen, aber nicht unter Tarif, wenn du an einen Tarif gebunden bist.

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